Bädernews Wertheim
Vor dem Betreten der Kleinschwimmhalle muss an der Kasse ein gültiger Impfennachweis in Verbindung mit dem Personalausweis vorgelegt werden. Die neuen Regelungen gelten für das öffentliche Baden und die Kurse. Auch Geimpfte und Genesene müssen für den Besuch der Kleinschwimmhalle einen Antigen-Test nachweisen. Davon befreit sind Gäste, welche eine Boosterimpfung erhalten haben, Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Zweitimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind. Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen). Eine weitere Neuerung ist, dass in allen Räumlichkeiten außer in der Dusche und Schwimmhalle eine FFP2-Maske getragen werden muss.
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Stand 09.01.2022
November 2021 hatten wir wegen der unklaren Entwicklung der Coronaregelungen die Babyschwimmkurse erst mal ausgesetzt. Am 6. Februar 2022 beginnen wir mit den ersten Kursen des Jahrgangs 2020. Für die Februarkurse wurden alle Teilnehmer telefonisch informiert. Am 13. März starten wir dann mit der zweiten Kursstaffel Jahrgang 2021.
Stand 30.01.2022
„Einchecken mit der Luca-App“ Jeder Badegast hat nun die Wahl, entweder auf altbewährte Art ein Formular auszufüllen oder sich digital über den QR-Code des Frei- oder Hallenbades, zu registrieren. Die gespeicherten Daten sind verschlüsselt und werden nur bei einem Infektionsfall vom Gesundheitsamt angefordert und ausgelesen. Für weitere Fragen steht Ihnen das Personal der Bäder gerne zur Verfügung.